Belastende Gelübde, Eide, Schwüre

#1 von Hans , 06.01.2020 19:34

Das alles sind Formen von Verträgen, die einst auf der seelischen Ebene unseres Lebens geschlossen wurden. Manche davon wirken nur zeitweilig und lösen sich auf, wenn ihre Aufgabe erfüllt ist. Andere lösen sich nicht von allein auf, weil eine solche Auflösung bei deren Abschluss nicht vereinbart wurde.

Nun könnte man freilich sagen: Was interessieren mich solche alten Sachen, die ich sowieso nicht sehen kann? Nun gut, man kann solche Belastungen mit sich herumtragen. Doch mitunter können sie auch unmittelbar ins Leben eingreifen.

Dazu sollte man wissen, dass es eine unmittelbare Verbindung gibt zwischen der Seelenebene und der körperlichen Ebene. Diese Schnittstelle bildet der Hypothalamus. Diese relativ kleine Drüse bildet als Bestandteil unseres Gehirns sozusagen das Steuerzentrum unseres vegetativen Nervensystems.

Sie ist unter anderem eingebunden in die Aufrechterhaltung unserer Körpertemperatur, des Blutdruckes, in die Regulation der Nahrungs- und Wasseraufnahme, des Schlaf- und Wachrhythmus und in die Steuerung des Sexual- und Fortpflanzungsverhaltens.

Was liegt näher, als auch seelische Belastungen zu untersuchen und zu behandeln, wenn man es mit Störungen von unbewussten körperlichen Regulationsprozessen zu tun hat? Ist die Seele frei von dauernden Belastungen, geht es ihr gut, dann hat das auch positive Auswirkungen auf das vegetative Nervensystem. Treten permanente seelische Blockierungen oder Belastungen auf. dann kann auch das auf das vegetative Nervensystem "durchschlagen"...

Solche seelische Belastungen können sich in recht unterschiedlichen Phänomenen ausdrücken. Eine davon bilden belastende Seelenverträge (Eide, Schwüre, Gelübde)

Ein interessantes Beispiel dafür ist der Schwur bei einer kirchlichen Trauung. Der Pfarrer fragt die Braut und den Bräutigam, ob sie sich lieben, ehren, füreinander Dasein wollen, in guten wie in schlechten Zeiten, bis dass der Tod Euch scheide. Wenn beide Partner mit Ja antworten und der Göttliche Segen wirksam vermittelt wurde, ist der Seelenvertrag geschlossen. Das ist ein sehr schönes Gefühl, dieser Göttliche Segen. Er prägt oft den Verlauf des gesamten gemeinsamen ehelichen Lebens.

Doch dieser Vertrag hat eine Öffnungsklausel. Diese lautet: "Bis das der Tod Euch scheide".
Wenn also einer der beiden Partner stirbt, wird dieser Bund der Ehe (dieser Seelenvertrag) automatisch aufgelöst. Es wird zwar noch die Erinnerung bleiben und die Trauer, doch der Vertrag ist aufgelöst. Der Partner, der zurückgeblieben ist, hat nun die Möglichkeit, sein Leben neu zu ordnen, es vielleicht auch mit einem anderen Partner fortzusetzen, wenn ihn der verstorbene Partner frei gibt. Das ist aber schon wieder ein anderes Thema...

Ebenso hat jener Partner, der seinen irdischen Körper verlassen hat, nun die Möglichkeit, sein Leben in der geistigen Welt frei zu gestalten und vielleicht ohne seelische Belastung eines Tages in einem anderen physischen Körper ein weiteres irdisches Leben zu führen.

Nun habe ich aber eine Trauung durch einen sehr modern scheinenden Pfarrer miterleben dürfen. Seine subjektiv gefärbte Seelenformel lautete:
"Möchtet Ihr Euch lieben, ehren, füreinander Dasein, in guten wie in schlechten Zeiten, solange Ihr lebt?" Beide Partner haben mit Ja geantwortet und der Göttliche Segen ist wirksam geworden, der Seelenvertrag geschlossen.

Merkt Ihr den Unterschied? Es fehlt die Öffnungsklausel. Dieser Pfarrer hat nicht beachtet, dass der Vertrag nicht auf irdischer, sondern auf seelischer Ebene geschlossen wurde. Ihm war offensichtlich nicht bewusst, dass jener Ehepartner, der zuerst seinen irdischen Körper verlässt, auf der Seelenebene weiterlebt. Folglich würde mit dem körperlichen Tod auch der Seelenvertrag nicht aufgelöst. Er existiert weiter, sogar über den irdischen Tod des verbliebenen Ehepartners hinaus...
Das hat natürlich Konsequenzen. Der verbliebene Partner wird sich nicht mehr richtig frei fühlen können. Immer werden ihn irgendwelche Gedanken einholen und möglicherweise auch blockieren in vielfältiger Art.

Ähnlich stellt sich das Problem dar, wenn beide Partner einen Seelenvertrag geschlossen haben und sich nach einiger Zeit standesamtlich scheiden lassen. Auch dann wirkt der Seelenvertrag weiter mit dem früheren Partner und zwar mit allen Konsequenzen. Er wird zu einer Belastung.

Nun hat gerade die katholische Kirche grosse Probleme im Umgang mit geschiedenen Ehepartnern. Der Grundsatz lautet ja: Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden... Damit ist auch die „kirchliche Therapie“ beendet. Man verstösst die Geschiedenen mehr oder weniger..

Wenn jedoch unser Gott wirklich ein liebender und allmächtiger Gott und unser Vater ist, warum sollen wir ihn als Menschen nicht bitten dürfen, unter bestimmten Bedingungen solch einen Seelenvertrag, den er selbst vermittelt hat, wieder aufzulösen? Er macht es ganz bestimmt, wenn wir ihn darum bitten... Aber er macht es nicht von allein...

Ein anderes Beispiel ist das ewige Ordensgelübde von Nonnen. Es beinhaltet ja nicht nur die ewige Verbundenheit mit Gott, sondern vor allem auch Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam.

Nun gibt es in Einzelfällen Nonnen, die aus den Orden austreten und wieder ein freies Leben führen möchten. Welche Schwierigkeiten damit verbunden sind, insbesondere weil das ewige Gelübde nicht aufgelöst wird, könnt Ihr hier nachlesen...

Doch auch, wenn eine Nonne in ihrem Orden den irdischen Körper für immer verlässt, besteht das ewige Gelübde weiter. Wird die Seele jener Nonne irgendwann wieder in ein neues irdisches Leben geboren, besteht auch dann das ewige Gelübde weiterhin. Es besteht keine Öffnungsklausel in diesem Gelübde, wenn es denn für ewig geschlossen wurde.

In meiner Praxisarbeit habe ich bisher zwei Patientinnen unterstützen dürfen, bei denen solch ein Seelenvertrag des ewigen Nonnengelübdes weiter gewirkt hat, ohne dass sie eine Ahnung davon hatten.

Diese Frauen waren stark gehemmt bei jeglichen Kontakten zu selbst liebevollen Männern. Ihnen fehlte einfach eine Bindungsfähigkeit, obwohl sie sich das sehnlichst wünschten. Auch mit Geld konnten sie nicht recht umgehen. Es "zerrieselte" oft zwischen den Fingern.

Doch die Inhalte belastender Seelenverträge, die in früheren irdischen Leben geschlossen wurden, können noch weit vielfältiger sein. In jedem Falle wirken sie belastend auf die Gefühlswelt bei jenen Menschen, die davon betroffen sind. Und oft kann niemand helfen, weil das Problem nicht erkannt wird, weil es halt unsichtbar ist...

Bei allen meinen Patienten, fühle ich bereits bei der ersten Konsultation, ob solche belastenden Schwüre vorhanden sind und um wieviele es geht. Das reicht eigentlich schon aus für die Therapie. Man muss nicht unbedingt den Inhalt solcher Seelenverträge kennen, um Hilfe zu vermitteln.

In einer gemeinsamen Meditation bringen wir unseren geistigen Freunden und Helfern gegenüber zum Ausdruck, dass wir das Problem erkannt haben und bitten sie, für die Auflösung solcher Verträge zu wirken.

Dabei können manche Schwüre sofort aufgelöst werden, andere brauchen noch einige Zeit, um die Voraussetzung für eine solche Auflösung zu schaffen. In irdischer Zeit beträgt das in der Regel 6-12 Monate...

Das ist genau wie bei irdischen Verträgen. Du kannst jeden Vertrag auflösen, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Ist eine Seite nicht einverstanden, kann der Vertrag nicht gelöst werden. Es muss weiterhin daran gearbeitet werden, die erforderlichen Voraussetzung für eine Auflösung zu schaffen... und eines Tages wird es möglich sein.


 
Hans
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zuletzt bearbeitet 06.01.2020 | Top

   

Belastende Seelenbilder
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